🔒 Rechtliche Dokumente

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

EULA – End User License Agreement für die GastroFox Softwarelösung

📋 Zusammenfassung: Diese EULA regelt die Nutzung der GastroFox Software. Sie erhalten eine Lizenz für eine Domain, dürfen die Software nicht weiterverkaufen oder modifizieren, und die Software überprüft automatisch die Lizenzgültigkeit.

📄 § 1 Vertragsgegenstand

Diese Lizenzvereinbarung regelt die Nutzung der Softwarelösung „GastroFox" (nachfolgend „Software"), die vom Anbieter dem Lizenznehmer als Download zur Verfügung gestellt wird.

✅ § 2 Lizenzgewährung

Mit dem Kauf erhält der Kunde (Lizenznehmer) das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, die Software auf einer einzigen Domain zu installieren und zu betreiben.

  • Die Domain ist beim Kauf anzugeben und wird in der Lizenz dokumentiert.
  • Die Nutzung auf mehreren Domains oder in Multi-Tenant-Systemen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt.
🔒 Eine Lizenz = Eine Domain
Die Software darf nur auf der beim Kauf angegebenen Domain verwendet werden.

🚫 § 3 Lizenzbeschränkungen

Dem Lizenznehmer ist untersagt:

  • die Software weiterzuverkaufen, zu vermieten oder öffentlich zugänglich zu machen;
  • die Software ohne Genehmigung auf weiteren Domains oder Subdomains einzusetzen;
  • Schutzmechanismen der Software zu umgehen oder zu entfernen;
  • den Quellcode zu dekompilieren, verändern oder in anderer Form zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), sofern nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt.

📡 § 4 Domain-Tracking / Call-Home-Funktion

Zur Lizenzüberwachung kann die Software beim Einsatz regelmäßig die verwendete Domain und IP-Adresse an den Lizenzserver des Anbieters übermitteln („Call-Home").

  • Es werden keine personenbezogenen Daten übertragen.
  • Der Lizenznehmer stimmt dieser Maßnahme ausdrücklich zu.
📡 Automatische Lizenzprüfung
Die Software überprüft automatisch die Lizenzgültigkeit – ohne Übertragung persönlicher Daten.

©️ § 5 Eigentum und Urheberrecht

Die Software bleibt geistiges Eigentum des Anbieters. Der Lizenznehmer erwirbt kein Eigentum, sondern lediglich das in § 2 definierte Nutzungsrecht.

⚠️ § 6 Vertragsverletzung

Bei Verstoß gegen diese Lizenzvereinbarung ist der Anbieter berechtigt:

  • die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu widerrufen;
  • rechtliche Schritte einzuleiten;
  • Schadenersatz geltend zu machen.
⚠️ Wichtiger Hinweis
Verstöße gegen die Lizenzbestimmungen können zur sofortigen Sperrung der Software führen.

⚖️ § 7 Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen dieser Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform.
  • Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, sofern zulässig, der Sitz des Anbieters.
  • Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2025  |  Version 2.0 – GastroFox.io

Fragen zur Lizenz?

Bei Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung oder zur Nutzung der Software steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.